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  Die Vorsorge-Untersuchungen
  Neben der gesunden Lebensführung ist für Sie und Ihr Baby jetzt die
  regelmäßige Teilnahme an den Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen
  besonders wichtig. So können durch eine Risiko-Analyse 
  eventuell auftretende Störungen rechtzeitig erkannt und gelöst werden. 
  Jede Schwangere hat Anspruch auf zehn kostenlose Vorsorge-Untersuchungen, bei
  Risiko-Schwangerschaften
  selbstverständlich mehr. Diese sind in den Mutterschaftrichtlinien
  genau geregelt. 
  Sie umfassen:
			 
             
               - Regelmäßige Blutuntersuchungen zur Blutgruppenbestimmung und Abklärung des Rhesusfaktors sowie Antikörper-Suchtests, um die Röteln-Immunität zu klären und eine eventuelle Blutarmut zu erkennen
 
               - Blutuntersuchung zum Ausschluss einer Hepatitis-B oder Lues-Infektion
 
               - Untersuchung durch die Scheide, um festzustellen, ob der Muttermund verschlossen ist
 
               - Ausschluss einer Chlamydien-Infektion, da diese den Schwangerschafts-Verlauf ungünstig beeinflussen kann
 
               - Messung des Blutdrucks
 
               - Urintests zur Abklärung des Stoffwechsels und der Nierenfunktion und zum Ausschluss von Infektionen der Harnwege
 
               - Abtasten des Bauches, um Größe und Lage des Babys zu ermitteln
 
               - Abhören der Herztöne, um zu prüfen, ob der Herzschlag des Babys normal ist
 
               - Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. bis 12. Woche, der 18. bis 20. Woche sowie der 29. bis 32. Woche.
 
                
		    
    
      Nach Sozialgesetzbuch V muss die Versorgung „ausreichend und zweckmäßig
      sein, (...) sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
      Was jedoch gemäß dem medizinischen Standard als „ausreichend“ anzusehen
      ist, wird in verschiedenen Staaten ganz unterschiedlich beurteilt: In Österreich
      ist z.B. ein Toxoplasmose-Screening vorgesehen, in den USA ein generelles
      Infektions-Screening. Auch die Krankenkassen tragen dem Fortschritt der
      Medizin unterschiedlich Rechnung, weshalb z.B. die DAK den Zucker-Belastungstest
      zum Ausschluss einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft erstattet. 
       
      In unserer Praxis können wir Ihnen alle Methoden der optimierten
      Vorsorge anbieten:
	  
	  
		    
             
               - Infektionsausschlüsse zur größeren Sicherheit für die werdende Mutter und das Neugeborene (Blut- und Abstrich-Untersuchungen) insbesondere zu empfehlen für Berufe mit Publikumsverkehr, im Erziehungs- und Ausbildungswesen.
 
               - Ultraschall zur erweiterten Fehlbildungsdiagnostik und Entwicklungskontrolle (Ersttrimester-Screening, Nackentransparenzmessung und Fruchtwasseruntersuchungen)
 
               - Zuckerbelastungstest zur Vorbeugung von Schwangerschaftsdiabetes 
 
               
		    
	Nutzen Sie unsere Möglichkeiten!
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