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01.02.2023

Mutterschutz und SARS-CoV-2

 

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.

Neu eingeführt wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung.

Der Ausschusses für Mutterschutz hat daraufhin Empfehlungen und Leitlinien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erarbeitet, wie die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz einzuschätzen ist. Damit möchte der Ausschuss eine Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten , für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen.

www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de
www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/informationen-zum-mutterschutz-des-bmfsfj/faq-zu-mutterschutz-und-sars-cov-2

Der FAQ –Bereich zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 beruht auf dem Informationspapier des BMFSFJ von 2021.

A. Informationen für Schwangere
B. Informationen für Stillende
C. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen
D. Informationen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Frauenarztpraxen, Hebammen
E. Beratungsangebote zu Mutterschutz, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
F. Hinweise auf weiterführende Beratungsmöglichkeiten und Hotlines