unsere Praxis   Gesundheit   Sicherheit   News   Kontakt   Datenschutz   Termin/Rezept
   
 







zurück zur Übersicht...

31.01.2023

Maskenpflicht in Arztpraxen

 

Zum 31.1.2023 wurden sowohl auf der Bundesebene als auch im Land Baden Württemberg einzelne Bestimmungen der Corona-Verordnung geändert.
Für Patientinnen und Besucher von Praxen bleibt das Tragen einer FFP2- Maske ( oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske) jedoch gemäß dem Infektionsschutzgesetz weiterhin verpflichtend.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches von der Landesregierung nicht aufgehoben werden kann, werden wir diese Maßnahme voraussichtlich bis zum 7.4.23 beibehalten müssen.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten außerdem für Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest oder bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhören Menschen,