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21.10.2021

Elektronische Patientenakte ePA - Telematik TI

 

Jahrelang wurde um die elektronische Patientenakte ePA und Telematik Infrastruktur TI gerungen, weil viele wichtige Details wie zB der Datenschutz nicht befriedigend geregelt werden konnten - zB wer auf welche Daten Zugriff nehmen darf.
Alle Arztpraxen, Zahnärzte und Physiotherapeuten wurden seit Anfang 2021 verpflichtet, sich bis Ende Juni 2021 an die ePA anzubinden, das heißt: die entsprechende Hardware zu installieren (neue Lese- und Endgeräte, Drucker) um ab dem 1.10.21 für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerüstet zu sein.

Die Krankenkassen treten dabei politisch gewollt als Anbieter der ePA auf, weil sie sich davon eine stärkere Kundenbindung und bessere Patientensteuerung, d.h. „personalisierte Beeinflussung ungünstiger individueller Lebensstile“ versprechen. Die Versicherten können dabei nicht unter verschiedenen Angeboten wählen, sondern müssen sich für oder gegen die ePA der jeweiligen Krankenkasse entscheiden.
Für die vollständige Zusammenführung aller gesundheitsbezogenen Daten in ihrer Hand investieren die Krankenkassen kräftig: allein die Barmer Ersatzkasse BEK beziffert die Kosten für ihre neun Millionen Versicherten auf jährlich rund 40 Mio Euro.

Der momentane Stand der Telematik-Infrastruktur bedeutet, dass Ihre persönlichen Gesundheitsdaten nicht mehr in der Arztpraxis gespeichert werden (und damit der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen), sondern im Internet !
Ex-Minister Spahn hatte angekündigt, dass er diese Daten dann auch zu Forschungszwecken verwenden und weitergeben möchte (ohne Zustimmung der Patienten), so dass verschiedene Industrien bereits ihr Begehr angemeldet haben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gematik (eine Gesellschaft, die von den Spitzenverbänden im Gesundheitswesen mit dem Auftrag gegründet wurde, die Einführung der ePA und Ihre Infrastruktur in Deutschland voranzutreiben) derzeit von dem ehemaligen Pharma-Manager Markus Leick Dieck als Alleingeschäftsführer geleitet wird, nachdem sein Vorgänger wegen Differenzen mit Herrn Spahn abtreten musste.

Ärzten, die nicht verantwortlich dafür sein möchten, dass die persönlichen Patientendaten ohne ausreichenden Schutz weitergeben werden, könnten ohne diese Anbindung keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU mehr ausstellen und somit nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen.

Anfang September hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die vier bundeseinheitlichen Krankenkassen DAK BEK TK und IKK einem 19 seitigen Schreiben angewiesen, die neue ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern, da die digitale Patientenakte ohne diese Erweiterungen und vor allem mit dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO verstoße und weil es das vom Gesetz gewollte Ziel sei, versichertengeführt zu sein und nicht von den Kassen!

Zitiert nach dem Deutschen Ärzteblatt Heft 39 vom 1.Oktober 2021 und Wikipedia



Seit Jahresanfang laufen nun die ersten Feldversuche – mit frustrierendem Ergebnis,
- weil viele Praxen z.B. noch keine Daten auf der ePA speichern können,
- weil die Software nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist,
- weil trotz Auskunft der Gematik, die Krankenkassen seien für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU gerüstet, dies längst nicht alle können.
- weil praxisferne, ungelenke Fristen vorgegeben wurden, die nicht am Projektreifegrad orientiert, sondern politisch vorgegeben waren,
wobei Herr Spahn jede Verantwortung für diesen Scherbenhaufen von sich weist usw ...

Der Chef des PVS-Herstellers Mediatrix Jens Naumann bemängelt mit großer Sorge die anhaltende Instabilität der TI und die ständigen Ausfälle, welche zu Unerreichbarkeit bzw. Verzögerungen und damit zu hohem Frust in den Praxen führen. Seiner Meinung nach völlig zu Recht, weil dadurch die Service-Call-Centers permanent überlastet sind und oft auch nicht helfen können.

Bisher geht es nur um die elektronische Arbitsunfähigkeitsbescheinigung eAU und den Stammdatenabgleich der eGK, kritisch könnte es aber werden, wenn ein Patient deswegen ein wichtiges Medikament nicht bekommt.

Herr Naumann empfiehlt den Praxen deshalb, wieder auf den vollständigen Papierbetrieb umzustellen.

Zitiert nach www.aend.de