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30.07.2020

Das neue Masernschutzgesetz

 

Nach ungewöhnlich schnellem Gesetzgebungsverfahren ist seit dem 1.März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Bundesgesundheitsminister Spahn erklärt die Motivation für die rasche Einführung: „Wie wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern in der Kita, Schule und bei der Kindertagespflege ein. Auch wer dort arbeitet, muss sich impfen lassen“.

Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden sich auch für Schulen, Kitas, Eltern und Arbeitgeber Antworten auf alle relevanten Fragen:
www.masernschutz.de

Der Nachweis, der von Kindern und Jugendlichen sowie allen Erwachsenen, die in entsprechenden Einrichtungen arbeiten, kann durch eine vollständige Dokumentation im Impfpass oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (Titerbestimmung durch Blut-Test) nachgewiesen werden.

Bei beruflicher Indikation kann die Impfung zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, ansonsten müssen Titerbestimmung und Attest privat abgerechnet werden.

/www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/impfungen/faq/?no_cache=1&tx_kvbwfaq_pi1[swords]=masern