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12.04.2020

Geburtshilfe in der Corona-Pandemie

 

Derzeit sorgen sich viele Schwangere, was eine SARS-CoV Infektion für ihr Ungeborenes und sie selbst bedeuten könnte. Erfreulicherweise geben die ersten Analysen Grund zu Optimismus .Die gute Nachricht : anders als bei anderen Viruserkrankungen ( zB SARS im Jahr 2003 und die Schweinegrippe ) gibt es keinen Hinweis auf schädigende Effekte für das Ungeborene.

Nach Auskunft von Prof. Wieler, dem Leiter des RKI, waren die Schwangeren so gut wie nicht erkrankt, allenfalls mild betroffen und benötigten keine antivirale Therapie.
Insgesamt sprechen die ersten Beobachtungsstudien dafür, dass sich überhaupt nur wenige Kinder infizierten (weniger als 1%), dass unter den Symptomen Fieber und trockener Husten dominierten und dass die Infektion überwiegend mild bis asymptomatisch verlief.
Man kann also werdenden Müttern in der jetzigen Situation die Angst nehmen, sie selbst oder ihr Kind seien besonders gefährdet. Schwangere und Neugeborene gehören nicht zu den Hochrisikopatienten – so der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Eine Infektion übe den Geburtskanal wurde bisher nicht nachgewiesen, so dass eine Infektion allein keine Indikation für einen Kaiserschnitt darstellt, wie auch im renommierten New England Journal of Medicine berichtet wird.

Nach den Empfehlungen der WHO und der zuständigen deutschen Fachgesellschaften müssen infizierte Mütter auch nicht auf das Stillen verzichten. Sie sollen lediglich eine Gesichtsmaske tragen, auf die sie nach zwei negativen Test ( üblicherweise nach zwei Wochen ) verzichten können.

COVID-19-positive Frauen sollten allerdings sehr diszipliniert sein, sorgsam die Hygienevorschriften einhalten und vor allem auch die Hebammen, Ärzte und Pflegekräfte informieren, denn diese dürfen in der aktuellen Krise nicht durch eigene Infektionen ausfallen. Entsprechend dem Mutterschutzgesetz haben wir unsere beiden schwangeren Mitarbeiterinnen ( und eine Studentin ) vorsorglich von der Arbeit in der Praxis freigestellt. Haben Sie also bitte Verständnis, wenn es im Praxisablauf deshalb zur Zeit uU etwas länger dauert.

Zitiert nach dem aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg 117 Heft 15 vom 10.April 2020 Seite A758-762
www.aerzteblatt.de/lit1520