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24.05.2018

EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

 

Am 25.Mai tritt auch für Deutschland die EU-Datenschutzverordnung als verpflichtende Vorgabe des europäischen Gesetzgebers in Kraft.

Vieles davon ist in unserer Praxis schon seit vielen Jahren selbstverständlich und im Rahmen unseres Qualitätsmanagements implementiert.

Bei dem, was neu und zusätzlich eingerichtet werden muss, haben wir uns an die Handlungsempfehlungen , relevanten Informationen und vorbereiteten Dokumente der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gehalten.

Diese Bestimmungen betreffen im Einzelnen

- Schweigepflicht
- Datenschutzbeauftragter
- Homepage
- Einwilligung und Information
der Patientinnen
- IT-Sicherheit
- Löschkonzepte
- Verfahrensverzeichnis
- Datenschutzverletzung
( zB bei Cyber-Kriminalität )
- Konsequenzen / Sanktionen

kvbawue.de/datenschutz

Naturgemäß braucht es einige Zeit

- für die Erstellung aller Verarbeitungstätigkeiten, die in der Praxis anfallen,
- für die Zusammenstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen welche unsere Praxis zum Schutz der personenbezogenen Daten ergriffen hat,
- für die Bereitstellung einer Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis ( auch auf unserer Homepage ) sowie
- die Anpassung aller Verträge zur Auftragsverarbeitung mit zB Software-Anbietern, der Kassenärzlichen Vereinigung, Banken, Steuerberater, Lohnbüro und anderen Dienstleistern, welche auf Patienten- und Mitarbeiterdaten zugreifen können

zumal die zuständigen Spezialisten dort derzeit stark gefordert sind.

Wir bitten Sie also um Nachsicht, wenn Sie noch nicht alle von uns eingeleiteten Maßnahmen auf unserer Homepage wiederfinden. Wir sind auf dem Weg .